Förderhinweise
Das Förderprogramm Kulturkoffer des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst (HMWK) fördert seit 2016 Projekte im Bereich der Kulturellen Bildung, deren Vermittlungsangebote für Kinder und Jugendliche, schwerpunktmäßig im Alter von 10 bis 16 Jahren und/oder mit erschwertem Zugang zu Bildung und Teilhabe, kostenlos bzw. kostengünstig zugänglich sind.
Die 5. Ausschreibung für Projektvorhaben zwischen März und Dezember 2019 ist abgeschlossen. Bewerbungszeitraum war vom 17.09.2018 bis zum 31.10.2018 (Poststempel). Antragstellende Einrichtungen/Personen können im März 2019 mit einer Förderbenachrichtigung rechnen.
Hinweise zur Antragstellung auf Förderung von Maßnahmen der Kulturellen Bildung in Hessen für das Jahr 2019
Mit dem Förderprogramm Kulturkoffer möchte das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst (HMWK) Kindern und Jugendlichen in Hessen, unabhängig von ihrer Herkunft, ihres Wohnorts oder Umfelds, Zugang zu Kunst und Kultur ermöglichen. Mit dem Kulturkoffer werden Mittel bereitgestellt, um die kulturelle Bildungslandschaft im gesamten Bundesland flächendeckend zu fördern und ihre Vielfalt auszubauen. Gesucht werden Projekte, die Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit eröffnen, möglichst partizipativ und eigenschöpferisch Kunst und Kultur für sich zu entdecken, ihr eigenes kreatives Potential zu erkennen und zu stärken, neue künstlerische und kulturelle Ausdrucksformen kennenzulernen sowie ihre Persönlichkeit und ihre Kompetenzen individuell zu entwickeln und zu reflektieren.
Die geplanten Maßnahmen sollen sich nicht nur mit den Künsten, sondern auch mit der alltäglichen Lebenswelt, den Interessen und Ressourcen sowie dem sozialräumlichen und kulturellen Hintergrund ihrer jeweiligen Zielgruppe auseinandersetzen. Konzepte mit inklusivem, interkulturellem oder intergenerativem Ansatz sind besonders erwünscht. Ein besonderes Augenmerk wird auf Projektegelegt, die mobil und übertragbar sind und das Potential haben, die Angebotsstrukturen im ländlichen Raum und in strukturschwachen Regionen nachhaltig auszubauen. Um die Teilhabechancen zu erhöhen, sollen die Angebote für die Zielgruppe kostenfrei bzw. kostengünstig zugänglich sein. Neben den Maßnahmen Kultureller Bildung sind auch Fort- und Weiterbildungsprojekte förderfähig, welche die Qualifizierung der Fachkräfte der kulturellen Bildungsarbeit sichern.
Förderberechtigte des Kulturkoffers sind vornehmlich öffentliche wie gemeinnützige Träger der Kulturellen Bildung, die mit mindestens einem/einer externen Kooperationspartner*in zwischen März und Dezember 2019 ein gemeinsames Vorhaben im Bereich der Kulturellen Bildung planen und durchführen. So sollen Projekte initiiert werden, die durch Partnerschaften und Kooperationen nachhaltig wirken, durch das Potential von Kooperationen neue Entwicklungen und Bildungsformen anstoßen und einen regelmäßigen fruchtbaren Austausch zwischen den Projektträgern in Hessen gewährleisten. In begründeten Ausnahmefällen können auch Einzelpersonen/Freie Kunstschaffende aus der kulturellen Bildung, unter der Voraussetzung dass eine ordnungsgemäße Geschäftsführung und bestimmungsgemäße Verwendung der Fördermittel gewährleistet ist Fördermittel beantragen, wenn gewährleistet ist, dass das Vorhaben als nicht-kommerziell einzustufen ist.
Gefördert werden können Projekte aller künstlerischen Sparten, die der Zielgruppe Zugangsmöglichkeiten zu Kunst und Kultur verschaffen und möglichst viele, mindestens jedoch drei der folgenden inhaltlichen Kriterien erfüllen:
- Stärken stärken
Vorhandene bewährte Projekte/Programme werden, um neue Formate ergänzt, weiter ausgebaut. - Innovationen einführen
Das Konzept ist neu, innovativ und/oder impulsgebend. - Kulturelle Bildungslandschaft ausbauen
Die Maßnahme findet vorzugsweise im ländlichen Raum und/oder in strukturschwachen Regionen/Stadtteilen und/oder sozialen Brennpunkten statt. Sie schafft Synergien durch interkommunale, regionale oder überregionale Kooperationsformen. - Vielfalt der Kunstsparten und -formate abbilden
Spartenübergreifend und/oder interdisziplinär bindet das Projekt Kunst und Kultur in verschiedensten Formaten ein. - Zugangsbarrieren abbauen und Begegnungen ermöglichen
Inklusiv und/oder interkulturell und/oder intergenerativ spricht das Projekt gezielt auch Zielgruppen mit erschwerten Bildungs- und Teilhabechancen, z.B. bedingt durch Herkunft, Wohnort, soziales Umfeld oder Behinderung, an. - Beteiligung sichern
Die Mitbestimmungs- und Mitgestaltungsmöglichkeiten der Zielgruppe bei der Projektentwicklung und/oder -durchführung gewährleisten ihre Partizipation. - Lebenswelt der Zielgruppe Kinder und Jugendliche fokussieren
Das Projekt orientiert sich am Sozialraum sowie an den Interessen und Bedürfnissen der jeweiligen Zielgruppen und ist konzeptionell auf die örtlichen Gegebenheiten abgestimmt. - Auf Freiwilligkeit setzen
Das Projekt findet außerschulisch statt, das heißt ist nicht Bestandteil des regulären Schulunterrichtes. Freiwillige Zusatzangebote in Schulräumen, z.B. AG, Ferienworkshops o.ä. sind in begründeten Fällen förderfähig. - Qualität der Angebote sichern
Die Maßnahme beinhaltet innovative Fort- und Weiterbildungskonzepte, die der Qualifizierung von Akteuren der Kulturellen Bildung dienen.
Bei der Antragstellung ist darzustellen, welche der o. g. Förderschwerpunkte bei der beantragten Maßnahme umgesetzt werden.
Sonderprojekte sind möglich.
- Kinder und Jugendliche,
mit einem Schwerpunkt auf der Altersgruppe 10 bis 16 Jahre und/oder
mit erschwertem Zugang zu Kultureller Bildung und Teilhabe,
(z.B. im ländlichen Raum, in strukturschwachen Regionen/Stadtteilen, sozialen Brennpunkten und/oder bedingt durch Herkunft, Aufwachsen in sozialen Risikolagen, Fluchterfahrung, Behinderung) - sowie Menschen aller Altersklassen mit erschwerten Bildungs- und Teilhabechancen im Kontext generationenübergreifender Konzepte mit Kindern und Jugendlichen.
Gefördert werden können Projektvorhaben, die folgende Bedingungen erfüllen:
- Die Teilnahme ist für die Zielgruppe kostenlos bzw. kostengünstig,
- es handelt sich um ein Kooperationsprojekt, d.h. die Umsetzung erfolgt durch die antragstellende Person oder Einrichtung und eine*n externe*n Kooperationspartner*in; weitere Kooperationspartner*innen sind erwünscht. Kooperationspartner*innen können u.a. sein: Kunst- und Kultureinrichtungen bzw. -initiativen, Träger der freien Jugendhilfe, Bildungsstätten, Schulen, Kommunen, Stiftungen etc.,
- das Projekt gehört nicht zum Kerngeschäft, bzw. Regelangebot der beteiligten Projektpartner*innen, sondern findet zusätzlich dazu statt,
- der Projektträger kann die Maßnahme nicht ohne Landesförderung durchführen,
- Antragstellende Personen oder Einrichtungen und Kooperationspartner*innen gewährleisten entsprechende fachliche, organisatorische und strukturelle Rahmenbedingungen, dies gilt besonders für Einzelpersonen ohne Anbindung an einen Verein o.ä.
Im Rahmen der Förderung erklären sich die Antragsteller bereit,
- innerhalb von 6 Wochen nach der Bewilligung ansprechende Inhalte (Projektbeschreibung vorab, Fotos und Videos ggf. erst nach Projektstart) für die Website zur Verfügung zu stellen,
- geeignete Präsentations- und Dokumentationsformen zu entwickeln und umzusetzen und
- an einer (Selbst-) Evaluation teilzunehmen.
Ausgeschlossen von einer Förderung sind Projekte und Maßnahmen, die
- im Rahmen der Regelaufgaben der beteiligten Projektpartner*innen aus Eigen- oder anderen Drittmitteln realisiert werden können,
- zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits begonnen haben und/oder abgeschlossen sind,
- Baumaßnahmen oder Bauunterhaltung betreffen,
- bereits aus einem anderen Förderbereich des Landes gefördert werden (Verbot der Doppelförderung aus Landesmitteln).
Antragsberechtigt sind Träger der Kulturellen Bildung, vornehmlich Kunst- und Kultureinrichtungen sowie -initiativen des öffentlichen und des gemeinnützigen privaten Rechts (eine aktuelle Gemeinnützigkeitsbescheinigung des Finanzamtes muss in Kopie beigefügt werden), sowie Einzelpersonen/Freie Kunstschaffende aus der kulturellen Bildung, unter der Voraussetzung dass eine ordnungsgemäße Geschäftsführung und bestimmungsgemäße Verwendung der Fördermittel gewährleistet ist sowie wirtschaftliche Organisationsformen und dass das Vorhaben als nicht-kommerziell einzustufen ist .
Nicht antragsberechtigt sind staatliche Einrichtungen als Teil der Landesverwaltung sowie formale Bildungsorte wie Kitas, Schulen und Hochschulen sowie VHS. Diese können jedoch als Kooperationspartner*in beteiligt sein.
Die antragstellende Person oder Einrichtung hat ihren Sitz oder ihre Niederlassung in Hessen und die Maßnahmen finden in Hessen statt.
Gefördert werden zeitlich befristete Maßnahmen nach dem Prinzip der Jährlichkeit, d.h. die Maßnahme muss im Haushaltsjahr 2019 (März bis Dezember) vollständig durchgeführt und abgerechnet werden.
Die Zuwendungen werden als Projektförderung auf Grundlage des § 44 in Verbindung mit § 23 der Landeshaushaltsordnung (LHO) gewährt und erfolgen als Zuschuss zur Deckung von Ausgaben des Zuwendungsempfängers für Sach- und Personalkosten, die unmittelbar durch das Projekt veranlasst sind. Nicht zuwendungsfähig sind Ausgaben, die auch anfallen, wenn das Projekt nicht durchgeführt würde.
Die Landesförderung beträgt in der Regel 70 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben des beantragten Projekts. Vom Projektträger und seinen Kooperationspartnern wird erwartet, dass sie sich mit 30 Prozent Eigenanteil in Form von Eigen- und/oder Drittmitteln an der Finanzierung beteiligen. Ein höherer Fördersatz ist in begründeten Ausnahmefällen, z.B. durch das Einbringen hoher Eigenleistungen (unentgeltliche Personal- und Sachleistungen) möglich.
Schwerpunktmäßig werden Projektvorhaben als Fehlbedarfsfinanzierung mit einer Antragssumme von mindestens 5.000 Euro gefördert. Bei einer Antragssumme bis 5.000 Euro erfolgt die Förderung als Festbetragsfinanzierung mit einem vereinfachten Nachweisverfahren.
Anträge für das Förderjahr 2019 sind vom 17.09.2018 bis zum 31.10.2018 ausschließlich über das Onlineformular unter www.kulturkoffer.hessen.de elektronisch zu stellen sowie anschließend einfach ausgedruckt, inklusive der erforderlichen Anlagen und mit rechtsgültiger Unterschrift versehen und in einfacher Kopie, postalisch einzureichen bei:
LKB Hessen e. V.
Koordinierungsstelle Kulturkoffer
Kaiserstraße 56
60329 Frankfurt am Main.
Nur fristgerecht bis zum 31.10.2018 (Datum Poststempel Papierversion) eingereichte und vollständige Antragsunterlagen werden im Förderverfahren berücksichtigt. Eine formale Beratung durch die Koordinierungsstelle im Vorfeld der Antragstellung wird dringend empfohlen unter E-Mail: antrag@lkb-hessen.de, Tel.: 069 175 372 357.
Zuwendungen zur Projektförderung dürfen nur für solche Vorhaben bewilligt werden, die noch nicht begonnen haben. Als Vorhabenbeginn ist grundsätzlich der Abschluss ein der Ausführung zuzurechnender Lieferungs- oder Leistungsvertrag bzw. jede Verbindlichkeit, die eingegangen wird, zu werten. Ist daher absehbar, dass bereits vor Erhalt des Zuwendungsbescheids Aufträge vergeben, bzw. Ausgaben getätigt oder anderweitige Verbindlichkeiten eingegangen werden müssen, ist die Genehmigung des vorzeitigen Beginns der Maßnahme zu beantragen. Dazu fordern Sie bitte bei der Koordinierungsstelle das Formular zur Beantragung eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns an.
Wichtig: Die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn ist eine Ausnahmeregelung und nimmt keinen Einfluss auf die Entscheidung über eine spätere Bewilligung! Das Risiko trägt der Projektträger.
Die Koordinierungsstelle prüft, ob die eingegangenen Anträge den formalen Kriterien entsprechen. Eine unabhängige Jury wählt Projekte aus und gibt Förderempfehlungen; die Bewilligung der Projektförderung erfolgt durch das HMWK. Die Förderentscheidung wird schriftlich mitgeteilt, inhaltlich aber nicht begründet. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Der/Die Zuwendungsempfänger*in ist mitteilungspflichtig, das heißt, Änderungen im geplanten Projektverlauf und der geplanten Finanzierung sind der Koordinierungsstelle mitzuteilen.
Die Auszahlung der bewilligten Zuwendung erfolgt per Mittelabruf und darf nicht eher angefordert werden, als sie innerhalb von zwei Monaten nach Auszahlung für fällige Rechnungen benötigt wird. Eigen- und Drittmittel sind zuerst zu verausgaben. Alle projektbezogenen Zahlungen müssen innerhalb des bewilligten Projektzeitraums, bzw. bis zum Ende des Haushaltsjahres getätigt werden.
Ein detaillierter schriftlicher Verwendungsnachweis (Sachbericht, zahlenmäßiger Nachweis, Belegliste mit allen Einnahmen und Ausgaben, Dokumentation) ist spätestens drei Monate nach Projektabschluss an die Koordinierungsstelle zu übersenden. Für Gebietskörperschaften (Einrichtungen in öffentlicher Trägerschaft) gilt eine gesonderte Regelung. Im Fall einer Festbetragsfinanzierung ist ein einfacher Verwendungsnachweis (ohne Belegliste) vorzulegen. Die entsprechenden Vorlagen und Bestimmungen sind dem Bewilligungsbescheid beigefügt.
Die Landesvereinigung Kulturelle Bildung Hessen e. V. (LKB) koordiniert das Programm als Partner des HMWK, unterstützt bei der Verfahrensabwicklung und steht als zentrale Anlaufstelle für Fragen zur Verfügung. Sie berät die Akteure bei der Antragstellung, befördert die landesweite Vernetzung und ist für die redaktionelle Betreuung der Homepage www.kulturkoffer.hessen.de zuständig.
Wiesbaden, im September 2018
Wichtige Dokumente zur 5. Ausschreibung zum Download (Stand 09/2018):
Förderhinweise 2019 [ PDF | 137 KB ] |
5. Ausschreibung [ PDF | 96 KB ] |
Antragsformularübersicht mit Ausfüllhinweisen [ PDF | 175 KB ] |
Verbindliche Vorlage Ausgaben- und Finanzierungsplan [ XLSX | 38 KB ] [ XLS | 67 KB für Excel 97 – 2003] |
Anleitung: Digitale Antragstellung Schritt für Schritt [ PDF | 748 KB] |
Checkliste Antragsunterlagen [ PDF | 89 KB ] |
Die Bewilligung der beantragten Fördermittel erfolgt in Form eines Zuwendungsbescheides (Verwaltungsakt) durch das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst aufgrund §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung (LHO) sowie der Vorläufigen Verwaltungsvorschriften (VV) zu §§ 44 LHO:
Hessische Landeshaushaltsordnung (LHO)
Für die Bewilligung gelten:
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)
Für Kommunen und Landkreise, bzw. Einrichtungen in deren Trägerschaft:
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung
an Gebietskörperschaften oder Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (ANBest-GK)
Leitfaden zur Antragstellung
14 Schritte zur Förderung